Der evangelische Friedhof der Friedenskirche in Duisburg-Hamborn liegt direkt hinter der Kirche an der Duisburger Straße 174 und grenzt unmittelbar an den großen städtischen Nordfriedhof an. 

Dieser kleine Gemeindefriedhof spiegelt die wechselvolle Geschichte der einst eigenständigen Bergbau- und Industriestadt Hamborn wider. Im Zuge der Industrialisierung Ende des 19. Jahrhunderts wuchs die Bevölkerung Hamborns rapide an, was 1893 zur Gründung der Evangelischen Kirchengemeinde Hamborn führte. 

Kurz darauf wurde die Friedenskirche erbaut, und in unmittelbarer Nähe entstand der dazugehörige Friedhof. Auf dem Friedhof finden sich überlebensgroße Grabmäler, die von der historischen Bedeutung und dem Wohlstand der Region zeugen. 

Heute arbeitet der evangelische Friedhof eng mit dem angrenzenden Nordfriedhof zusammen und bietet der Gemeinde einen Ort des Gedenkens und der Ruhe. 

Grabarten auf unserem Friedhof :

1. Pflegefreies Rasen-Reihengrab

Erdbestattungen für 1 Sarg einschließlich Pflege (Rasenschnitt) durch die Friedhofsträgerin.

Die Grabplatte darf in der maximalen 50*40*12 Größe frei gewählt werden.

 

2. Pflegefreies Rasen-Reihengrab

Urnenbeisetzungen für 1 Urne einschließlich Pflege (Rasenschnitt) durch die Friedhofsträgerin, sowie einer einheitlichen Namensplatte (Pultstein), welche durch die Friedhofsträgerin angeschafft wird

 

3. Pflegefreies Rasen-Wahlgrab

Urnenbeisetzungen für 2 Urnen einschließlich Pflege (Rasenschnitt) durch die Friedhofsträgerin, sowie einer einheitlichen Namensplatte (Pultstein), welche ebenfalls durch die Friedhofsträgerin angeschafft wird

 

4. Wahlgrab
Erdbestattungen für 1 Sarg und nachfolgend bis zu 2 Urnen ohne Pflege und Stein

 

5. Pflegefreies Baum-Wahlgrab

Urnenbeisetzungen für 1 Urne einschließlich Pflege durch die Friedhofsträgerin, sowie eines Findlings, welcher eigenständig nur bei der Firma Georges ausgesucht und bestellt (incl. bezahlt) werden muss.

 

6. Pflegefreies Wahlgrab

Urnenbeisetzungen im Mensch-Tier -Grabfeld für bis zu 2 Urnen Mensch und nachfolgend bis zu 2 Tieraschekapseln einschließlich Pflege durch die Friedhofsträgerin. Die Grabplatte darf in der maximalen Größe 50*40*12 frei (auf eigene Kosten) gewählt werden.

 

Ruhezeiten

1. Die Ruhezeit für die Erdbestattung von Totgeburten und Fehlgeburten beträgt 15 Jahre.

2. Die Ruhezeit für die Erdbestattung von Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr beträgt 20 Jahre.

3. Die Ruhezeit für Erdbestattungen von Verstorbenen vom vollendeten 5. Lebensjahr an beträgt 20 Jahre.

4. Die Ruhezeit für Urnenbeisetzungen beträgt 20 Jahre.